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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pruenster Consulting EF

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Pruenster

Consulting EF (nachfolgend "Firma").

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt mittels Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma

und dem Kunden zusammen.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen

Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise

verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet. Ob der

Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision. Relevant

ist die Pflichterfüllung durch die Firma.

Vergütung

Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert.

Das Entgelt für die Dienste der Firma bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der Firma und seinen

Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit in besonderen

Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert werden Reisekosten, Tages- und

Übernachtungsgeld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die

Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand.

Angefallene und belegte Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind der Firma zu

erstatten. Für die Reisezeiten ist ein Pauschalverrechnungssatz zu vereinbaren.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung.

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab

Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.

Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die

Firma ist nicht zulässig.

Bei einer Bestellsumme über CHF 5'000.– kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

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Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu

verweigern.

5. Pflichten der Firma

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der

separat vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als

Erfüllungsort der Sitz der Firma.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen

beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden

gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma

erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur

vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung

geeigneter Informationen und Zustellung von Unterlagen an die Firma.

7. Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten

Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben

allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.

8. Gewährleistung

Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

9. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf die vereinbarte Vertragssumme beschränkt. Diese

Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher

Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für

aufgezeichnete Daten.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung der Firma ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen:  

- Wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder die Firma noch ihre

Unterbeauftragten vermeiden noch deren Folgen sie abwenden konnten.

- Wenn die Erreichung der Ziele des Kunden von Umständen abhängt, die ausserhalb des

Einflussbereichs der Firma liegen. Dies gilt insbesondere auch für nicht voraussehbare Entscheide

von Dritten, etwa betreffend der Erteilung von Bewilligungen oder Krediten.

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10. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie

ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher

Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen,

Bildern, Texten oder Sonstigem, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält,

untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem

Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt

werden.

11. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der

Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur

Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.

Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die

Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder

Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben.

Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.

Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder

sonstige Dritte weitergegeben werden.

12. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website

(https://www.pruensterconsulting.com/agb) durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft

ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

13. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus

Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so

wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die

unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen

Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im

Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu

behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

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16. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge

höherer Gewalt wie beispielsweise Epidemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen,

Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus,

Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemien unmöglich, so ist die Firma während

der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung

der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma

vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich

zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

17. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit

unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu

machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und

Vertriebspartnern.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen

vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine

Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen

Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.