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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pruenster Consulting EF
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Pruenster
Consulting EF (nachfolgend "Firma").
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mittels Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma
und dem Kunden zusammen.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen
Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise
verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Wurde eine Provision vereinbart, wird diese mit Erfüllung der Pflichten durch die Firma geschuldet. Ob der
Endkunde den Kunden bezahlt, hat keinen Einfluss auf die Entstehung und Fälligkeit der Provision. Relevant
ist die Pflichterfüllung durch die Firma.
Vergütung
Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert.
Das Entgelt für die Dienste der Firma bzw. seiner Mitarbeiter ist nach den von der Firma und seinen
Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit in besonderen
Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.
Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders spezifiziert werden Reisekosten, Tages- und
Übernachtungsgeld gesondert in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die
Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand.
Angefallene und belegte Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind der Firma zu
erstatten. Für die Reisezeiten ist ein Pauschalverrechnungssatz zu vereinbaren.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.
Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die
Firma ist nicht zulässig.
Bei einer Bestellsumme über CHF 5'000.– kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.
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Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu
verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der
separat vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als
Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.2. Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma
erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur
vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung
geeigneter Informationen und Zustellung von Unterlagen an die Firma.
7. Rücktritt
Beide Parteien haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten
Aufwendungen sind der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Erfolgt ein Rücktritt zur Unzeit, bleiben
allfällige Schadenersatzansprüche vorbehalten.
8. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
9. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die vereinbarte Vertragssumme beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden sowie für
aufgezeichnete Daten.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung der Firma ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen:
- Wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder die Firma noch ihre
Unterbeauftragten vermeiden noch deren Folgen sie abwenden konnten.
- Wenn die Erreichung der Ziele des Kunden von Umständen abhängt, die ausserhalb des
Einflussbereichs der Firma liegen. Dies gilt insbesondere auch für nicht voraussehbare Entscheide
von Dritten, etwa betreffend der Erteilung von Bewilligungen oder Krediten.
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10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie
ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher
Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen,
Bildern, Texten oder Sonstigem, die der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält,
untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem
Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt
werden.
11. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur
Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die
Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder
Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekanntzugeben.
Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden.
Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder
sonstige Dritte weitergegeben werden.
12. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website
(https://www.pruensterconsulting.com/agb) durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft
ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
13. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus
Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im
Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu
behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
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16. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge
höherer Gewalt wie beispielsweise Epidemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen,
Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus,
Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden und Pandemien unmöglich, so ist die Firma während
der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung
der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma
vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich
zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
17. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit
unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu
machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und
Vertriebspartnern.
18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine
Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.